19.09.2023
Stellt sich die Vermietung der Räume und der auf Dauer eingebauten Betriebsvorrichtungen als ein einheitlicher Sachverhalt dar, so ändert sich entsprechend den EU-Vorgaben die bisherige Beurteilung, dass die Vermietung in eine umsatzsteuerfreie und eine umsatzsteuerpflichtige Leistung aufzuteilen sei. Nunmehr teilt die Nebenleistung (Vermietung der Betriebsvorrichtung) das Schicksal der Hauptleistung (Gebäudeverpachtung). Ist die Gebäudeverpachtung umsatzsteuerfrei, so ist auch die Verpachtung der Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerfrei.
12.09.2023
Der Bundestag hat eine Fortführung des ermäßigten Steuersatzes (7%) in der Gastronomie über das Jahr 2023 hinaus abgelehnt. Dieser war in der Corona-Pandemie als Hilfe für die Gastronomie eingeführt worden. Die Zustimmung des Bundesrats vorausgesetzt, gilt ab 2024 wieder der Regelsteuersatz von 19%. Der ermäßigte Steuersatz soll dann wieder nur für Milchmischgetränke und Wasser, sowie Speisen zum Mitnehmen gelten.
04.09.2023
Das BZSt weist aktuell auf zwei Methoden hin, bei denen Betrüger mittels SMS bzw. E-Mail versuchen, an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen. Im ersten Fall wird eine SMS versendet mit dem Hinweis, dass man Steuern auf Grund einer Korrektur zurück bekommen würde. Dazu wird auf ein Online-Portal verwiesen, um die Erstattung zu akzeptieren. Im zweiten Fall erhält man eine E-Mail, in der behauptet wird, es stehe dem Steuerpflichtigen eine Entschädigung vom „Action Refund Ltd.“ zu. Man müsse sich dafür nur verifizieren.
Das BZSt wird NIEMALS eine SMS oder E-Mail für Steuererstattungen oder Forderungen versenden, immer nur per Brief! Oft sind die Nachrichten auch in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibefehlern verfasst. Bitte reagieren Sie niemals auf solche Aufforderungen, im Internet Daten von sich preis zu geben, um eine angebliche Erstattung zu bekommen!
29.08.2023
Das Amtsgericht weist auf eine neue Betrugsmasche hin, da im gesamten Bundesgebiet gefälschte Beschlüsse des Insolvenzgerichts Charlottenburg versendet werden. In den Beschlüssen werden die Empfänger aufgefordert nicht unerhebliche Beträge auf das Konto einer Berliner Firma zu überweisen, welche nicht existent ist. Das Ministerium der Justiz weist darauf hin, dass alle anhängigen Insolvenzverfahren kostenfrei über Ihre Internetseite eingesehen werden können.
14.08.2023
Lt. FG Münster (Urteil vom 22.09.2022) ist der vertraglichen Vereinbarung zur Kaufpreisaufteilung dann nicht zu folgen, wenn sie die realen Wertverhältnisse in eklatanter Weise verfehlt (mehr als 60 % im Urteilsfall). Das Gericht folgte den gutachterlich ermittelten Werten, allerdings festgestellt auf den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten und nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages.
07.08.2023
Die Renten steigen zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent.
27.07.2023
Nach den Einkommensteuerbescheiden können ab sofort auch die Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und die Körperschaftsteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung.
20.07.2023
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen unabhängig davon geltend machen, ob sie selbst die Leistung beauftragt haben. Es reicht ein wirksamer Vertrag eines Dritten für die Arbeiten des Leistungserbringers aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter eine Rechnung erhielt mit den wesentlichen Grundlagen der steuerlich geförderten Leistung. Die Wohnnebenkostenabrechnung bzw. Hausgeldabrechnung ist ausreichend.
12.07.2023
Kann ein Steuerpflichtiger vorgeschriebene Aufzeichnungen (hier insbesondere zu Einnahmen und Ausgaben) nicht vorlegen, so ist das Finanzamt berechtigt, auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen zu schätzen. Dies wurde mit einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster bestätigt.
06.07.2023
Es werden keine gewerblichen Einkünfte seitens der Ferienwohnungsinhaber erzielt, wenn die Vermietung durch den Vermittler in Form der eigennützigen Treuhandschaft hotelmäßig erfolgt, hoteltypische Zusatzleistungen dabei jedoch auf Rechnung des Vermittlers erbracht werden.
23.06.2023
Alle Unternehmen, die eine der Corona-Überbrückungshilfen I bis IV und/oder eine November- bzw. Dezemberhilfe beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einzureichen.
Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis zum 31. Dezember 2023 über das Antragsportal beantragt werden.
Wird weder eine Schlussabrechnung noch eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2023 erstellt, wird die volle Rückzahlung der erhaltenen Überbrückungshilfen sofort fällig!
20.06.2023
Der vollständige Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben wird ab dem Jahr 2023 möglich sein. Diese Maßnahme soll dazu beigetragen, eine "doppelte Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden.
13.06.2023
Der Bundestag hat das sog. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) angenommen. Das Gesetz tritt – vorbehaltlich verschiedener Ausnahmen – am 1.7.2023 in Kraft. Der allgemeine Beitragssatz wird um 0,35 auf 3,4 % angehoben. Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,7 %. Für Mitglieder ohne Kinder gilt ein Pflegebeitragssatz von 4%.
05.06.2023
Der BFH hat mit seinem Aussetzungsbeschluss vom 28.12.2022 ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge geäußert (1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages pro angefangenen Monat). Auch andere Senate haben schon die Verfassungsmäßigkeit des § 240 AO angezweifelt.
30.05.2023
Das Finanzgericht darf in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffene Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwerten ohne erneut zu prüfen. Ausnahme: die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge.
23.05.2023
Laut dem bayrischen Landesamt sollen ab September 2023 die Möglichkeit bestehen die Kassen nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme gemäß § 146a Absatz 4 AO umfasst die folgenden Angaben:
- Name und Steuernummer des Unternehmens
- Art, Anzahl, Zertifizierungs-ID sowie Seriennummer des Kassensystems
- Tag der Anschaffung bzw. Tag der Außerbetriebnahme
Gemäß der Homepage des Bundesfinanzministerium ist die Übermittlung erst voraussichtlich im Jahr 2024 möglich.
Da noch kein amtlich vorgeschriebenes Formular im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, ist es ratsam bereits jetzt die notwendigen Daten und Informationen bei dem Kassenaufsteller oder dem Verkäufer des Kassensystems anzufordern.
15.05.2023
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30% der Betriebseinnahmen, höchstens 3.600 EUR jährlich. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit erfolgt eine Anhebung auf 25% der Betriebseinnahmen, höchstens 900 EUR jährlich.
09.05.2023
Der BHF hat in seinem Urteil vom 14.02.2023 bestätigt, dass Gewinne aus Bitcoin, Ethereum etc. steuerpflichtig sein können. Virtuelle Währungen werden als „andere Wirtschaftsgüter“ gewertet: Finden Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres statt, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Der Gewinn muss in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte erklärt werden.
02.05.2023
Laut BMF-Schreiben vom 06.04.2023 sind die Betriebsausgabenpauschalen für freiberufliche Tätigkeiten erhöht worden. Bei hauptberuflich selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30% der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens 3.600 Euro im Jahr und bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit auf 25% der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens 900 Euro im Jahr. Diese 900 Euro werden einmalig im Jahr für alle Nebentätigkeiten zusammen, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, gewährt.
25.04.2023
Das EU-Parlament hat für eine neue Gebäuderichtlinie gestimmt, nach der Wohngebäude energieeffizienter werden sollen. Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Endgültig ist die Entscheidung aber noch nicht, das Vorhaben muss jetzt mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelt werden.
11.04.2023
In der Hauptsache hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass auch in Niedrigzinsphasen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge besteht. (Entscheidung vom 15.11.2022, veröffentlicht am 30.03.2023) Da deren Zweck primär in der Funktion als „Druckmittel eigener Art“ bei nicht zeitgerechter Zahlung fälliger Steuern gesehen wird.
03.04.2023
Alle Soforthilfe-Empfänger, die zu Rückzahlungen aufgefordert wurden und keine Klage dagegen eingelegt haben, sind weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet. Die Rückzahlungsfrist wurde bis zum 30. November 2023 verlängert.
27.03.2023
Die ErbGem besteht vielmehr neben einer bereits bestehenden oder neu gegründeten GbR fort. Damit sind nach wie vor 2 Feststellungssubjekte vorhanden. Eine „Umwandlung“ ist nur im Wege der Einzelrechtsnachfolge möglich.
21.03.2023
Durch das Jahressteuergesetz 2022 tritt zum 01.01.2023 der überarbeitete Begriff der Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs.1 S.1 UStG in Kraft. Es wird hierbei die Eigenschaft um die Aussage ergänzt, dass es sich bei dem handelnden Unternehmer um keine rechtsfähige Person handeln muss. Es können daher auch nicht rechtsfähige Personengesellschaften Unternehmer sein, wie z.B. Bruchteilsgemeinschaften.
Die gesetzliche Normierung weicht somit von der bisherigen Rechtsprechung letztmalig durch Urteil vom 22.11.2018 V R 65/17 BFH V. Senat ab und erzeugt somit Rechtsicherheit und Rechtsklarheit.
13.03.2023
Die Einmalzahlung ist den sonstigen Einkünften zuzuordnen und Einkommensteuerpflichtig. Daher ist bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2023 (Jahresabrechnung des Energieanbieters erfolgt meist erst in 2023) auf diese Pflicht zu achten.
27.02.2023
In Umsetzung einer aktuellen EU-Richtlinie ist das PStTG zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Betreiber digitaler Plattformen müssen demnach die Daten ihrer registrierten Anbieter ab 2023 melden. Da den Betreibern bei Nichtbeachtung der Meldepflicht Bußgelder drohen, ist davon auszugehen, dass Anbieter, die einer Weitergabe ihrer Daten nicht zustimmen, auf den Plattformen gesperrt werden. Anbieter, die auf einer Plattform im Jahr weniger als 30 Geschäftsaktionen durchführen und weniger als EUR 2.000,- Umsatz erzielen, werden von der Meldepflicht freigestellt. Hierbei müssen Anbieter nicht selbständig aktiv werden, die Plattformbetreiber werden auf sie zukommen.
21.02.2023
Für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem 1.1.2023 ist zwischen Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung und kein Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und berufliche Betätigung zu unterscheiden. Danach richtet sich dann der Ansatz einer Jahrespauschale in Höhe von 1.260,00 Euro (ggf. nur zeitanteilig) oder einer Tagespauschale in Höhe von 6,00 Euro, höchstens 1.260,00 Euro im Kalenderjahr.
Eine Aufzeichnung der Arbeitstage im Arbeitszimmer bzw. Home-Office ab 2023 ist zur Bestimmung des Mittelpunktes erforderlich.
13.02.2023
1. Der Steuerfreibetrag wurde auf 11.604,00 EUR angehoben
2. Der Einkommensteuertarif wird der Inflation angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Inflationsausgleich nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.
3. Für Homeoffice kann ein pauschaler Werbungskostenabzug von bis zu 1.260,00 EUR pro Jahr geltend gemacht werden.
4. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.230,00 EUR
5. Altersvorsorgeaufwendungen sind ab dem 01.01.2023 vollständig absetzbar.
6. Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801,00 EUR auf 1.000,00 EUR pro Person.
09.02.2023
Um die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen zu können, müssen Steuerpflichtige, die energetische Maßnahmen in selbstgenutzten Wohngebäuden vornehmen, eine Bescheinigung gem. § 88 GEG (Gebäudeenergiegesetz) der Fachunternehmen vorlegen. In seinem Schreiben vom 26.01.2023 hat das BMF nun aktualisierte Muster veröffentlicht.
31.01.2023
Die Abgabefrist für die Grundsteuer endet am 31.01.2023. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben.
Es wird jedoch möglich sein, eine individuelle Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.
Grundstückseigentümer in Bayern sollen bis Ende April eine Verlängerung bekommen.
23.01.2023
Abfindungszahlungen zur vorzeitigen Räumung der Wohnung zur Vornahme umfangreicher Renovierungsarbeiten zählen nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten und sind damit sofort abzugsfähige Werbungskosten.
16.01.2023
Seit dem 01.01.2023 werden Gesetze und Verordnungen des Bundes nur noch online im elektronischen Bundesgesetzblatt verkündet (www.recht.bund.de). Die Veröffentlichungen werden dabei vom Bundesamt für Justiz vorgenommen.
09.01.2023
Spenden, die direkt an Organisationen geleistet werden, die sich in Ukraine befinden sind nach deutschem Recht nicht abziehbar, da die Ukraine nicht Mitglied in der Europäischen Union (EU) ist. Geld und Sachspenden können Sie steuerlich absetzen, wenn Sie eine inländische Hilfsorganisation finanziell unterstützen, die in der Ukraine tätig ist oder den Flüchtlingen aus der Ukraine hilft. Ab 300,00€ benötigen Sie grundsätzlich ein Spendenbeleg des Empfängers. Für kleinere Beträge reicht ein Kontoauszug.
Einen festen Job in einem familiär geführten Team mit flachen Hierarchien, zahlreichen Mitarbeiter-Benefits, Entwicklungsmöglichkeiten, einer fairen Vergütung und abwechslungsreichen Aufgaben.
Unsere Kanzlei in Bonn bietet Ihnen alle Karrierechancen. Wir freuen uns über neue Kollegen (m/w/d), die uns fachlich und personell unterstützen. Unser Mandantenstamm ist bunt gemischt und bietet somit abwechslungsreiche Aufgaben im Arbeitsalltag – hier wird es nie langweilig! Unsere Kanzlei befindet sich in Bonn und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Natürlich subventionieren wir Ihr Jobticket oder einen Fahrtkostenzuschuss. Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung. Selbstverständlich unterstützen wir auch Ihre betriebliche Altersversorgung sowie Ihre Fortbildungswünsche, ob intern oder extern.
Bei uns wird viel Wert auf die Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und den Auftritt als Team gelegt. Wir haben ein kleines Team mit familiärer Arbeitsatmosphäre.
Man verbringt schon sehr viel Zeit auf der Arbeit und es ist sehr wichtig, in einer entspannter Umgebung zu arbeiten, da die Arbeitsaufgaben unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen hohe Konzentration erfordern.
- Lydia Riefer, Steuerfachangestellte
Wir schaffen den Rahmen, in dem jeder Mitarbeiter seine Freiräume hat. In diesem Zusammenhang sehen wir jeden Mitarbeiter als Persönlichkeit und wichtigen Partner, um gemeinsam Kundenzufriedenheit zu erzeugen. Gegenseitiger Respekt, Wertschätzung und Verlässlichkeit als auch Anerkennung von Leistung wird tagtäglich gelebt.
- Thomas Hirn, Steuerberater
Ich arbeite gerne bei Loose & Partner, weil meine Aufgaben mir viel Abwechslung bieten. Jeden Tag erwarten mich neue Herausforderungen, bei denen ich mich im Team mit meinen
Stärken einbringen kann. Klasse finde ich, dass jeder Mitarbeiter gleichwertig geschätzt und unterstützt wird; das menschliche Miteinander kommt bei uns nicht zu kurz.
- Gaby Scholz, Leitung Sekretariat
Ich arbeite gerne in der Kanzlei Loose und Partner, da mir der Freiraum gegeben wird, meine Fähigkeiten in Bereichen umzusetzen, die mir Spass machen und in denen meine Stärken liegen, wie zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung.
- Alexander Pittelkow, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellter, Bürovorsteher
Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, das wir gemeinsam „beackern“, denn Teamgeist wird bei uns groß geschrieben. Keiner wird mit einer Aufgabe allein gelassen, unser gesamtes Team unterstützt sich gegenseitig. So ist es möglich, trotz der üblichen Stressphasen Freude an der Arbeit zu haben. Diese Freude ist wichtig, um die Lebenszeit im Büro nicht nur als schnöden Arbeitsalltag zu empfinden.
- Dipl.-Kfm. Petra Kehrer-Menzerath, Steuerberaterin, Mediatorin
Die Kollegen und das Miteinander sind sehr angenehm. Der Informationsaustausch funktioniert gut, auf Weiterbildung wird Wert gelegt und es wird viel professionelle Unterstützung geleistet, wenn man einmal nicht weiter weiß.
- Zhaleh Jamshad, Steuerfachangestellte
Ich arbeite gern in unserer Kanzlei, weil mir die abwechslungsreichen Aufgaben und die selbständige Arbeitsweise viel Freude bereiten, die Arbeit spannend und anspruchsvoll ist und ein enger Kontakt zu den Mandanten gepflegt wird. Das Arbeiten mit der neusten Technologie und der stetigen Weiterbildung erleichtert die Bearbeitung der oftmals komplexen Steuertatbestände im alltäglichen Aufgabengebiet.
- Nils Jaeckel, Steuerfachwirt
Ich bin sehr froh, in diesem Steuerbüro zu arbeiten!
Die Bürogemeinschaft ist ungezwungen und herzlich und jeder ist jederzeit bereit, anderen bei Fragen und Problemen zu helfen. Die Mandantschaft ist sehr vielfältig, es gibt immer wieder Neues zu entdecken und zu lernen, wobei man mit Fortbildungen und fortschrittlichen Computerprogrammen unterstützt wird. Insgesamt ein rundum guter Arbeitsplatz!
- Sylvia Efferoth, Steuerfachangestellte
Die Kanzlei Loose & Partner ist ein modernes Büro mit einem abwechslungsreichem Mandantenstamm und großem Teamgeist. Ich denke, man kann nur in einem guten Team den ständigen Gesetzesänderungen und den Anforderungen in der Digitalisierung gerecht werden. Darum bin ich froh, Mitglied in diesem Team zu sein.
- Anna Saß, Steuerfachangestellte