Einen festen Job in einem familiär geführten Team mit flachen Hierarchien, zahlreichen Mitarbeiter-Benefits, Entwicklungsmöglichkeiten, einer fairen Vergütung und abwechslungsreichen Aufgaben.
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Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Lieferung von Strom an Mieter eine eigenständige Hauptleistung darstellt und nicht als unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien ...
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Abzug als ...