Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge sind unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat zwei Klauseln für unwirksam erklärt, mit denen bei sogenannten Riester-Bausparverträgen jährliche Entgelte für die Vertragsführung verlangt ...
Einen festen Job in einem familiär geführten Team mit flachen Hierarchien, zahlreichen Mitarbeiter-Benefits, Entwicklungsmöglichkeiten, einer fairen Vergütung und abwechslungsreichen Aufgaben.