Finanzamt darf Bescheid korrigieren
Das Finanzamt kann Schreib-, Rechenfehler und vergleichbare offensichtliche Versehen in einem Steuerbescheid nachträglich berichtigen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch ...
Einen festen Job in einem familiär geführten Team mit flachen Hierarchien, zahlreichen Mitarbeiter-Benefits, Entwicklungsmöglichkeiten, einer fairen Vergütung und abwechslungsreichen Aufgaben.