| Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn das Kind einer Ausbildung nachgeht, die nicht im Berufsbildungsgesetz genannt ist. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung der berufl. Existenz dient um künftig eine Erwerbsgrundlage zu schaffen. Somit kann eine Ausbildung auch außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsganges erfolgen. |
| Bei Umsätzen mit Spielautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten ist die Vergnügungssteuer nicht aus der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage herauszurechnen. |
| Der EuGH entschied in einem ihm vom Obersten Gerichtshof Ungarns vorgelegten Fall, dass der Vorsteuerabzug zum ursprünglichen Zeitpunkt - trotz Vorliegens nicht ordnungsgemäßer Rechnungen - möglich ist. Urteil vom 15.07.2010 (Az. C-368/09) |
| Programmfehler bei der Pendlerpauschale: Alternativ zur Pendlerpauschale 0,30 €/km können bei Nutzung öffentl. Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten bis max. 4.500,- € angesetzt werden. Finanzverwaltung rechnet den Maximalbetrag auf die Arbeitstage runter und wendet diesen fehlerhaften Betrag statt der Pendlerpauschale an. |
| Für nicht ordnungsgemäß einbehaltene Lohnsteuer haftet der Unternehmer, wenn dieser die Lohnsteuer vorsätzlich falsch abgegeben hat. Vorsätzlich handelt der Unternehmer auch dann, wenn ein Arbeitnehmer die Lohnabrechnungen erstellt und die Lohnsteuer vorsätzlich falsch abführt, dem Vertretenen ist das Wissen des Vertreters zuzurechnen. |
| Die richtlinienkonforme Auslegung des § 7 BUrlG führt zu dem Ergebnis, das gesetzliche Urlaubsansprüche nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte. (BAG, Urteil vom 24.03.2009) |