19.02.2019
Das Anstellungsverhältnis zwischen Ehegatten muss wie unter fremden Dritten gestaltet sein. Im oben genannten Urteil hat der Ehemann seine Ehefrau als Aushilfe auf 400,00 EUR Basis beschäftigt. Eine Regelung der Arbeitszeit wurde nicht festgelegt und es wurde eine Entgeltumwandlung in Form einer PKW-Überlassung vereinbart. Da diese dem Fremdvergleich nicht standgehalten hat, wurden die Betriebsausgaben des Ehemanns korrigiert.
14.02.2019
Voraussetzung für die Gewährung des Vorsteuerabzugs ist der Besitz der Rechnung des leistenden Unternehmers, in der u.a. die Angabe einer Anschrift mit postalischer Erreichbarkeit ist. Damit reicht auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist. Für die Prüfung des Rechnungsmerkmals „vollständige Anschrift“ ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung maßgeblich – nicht der Zeitpunkt des Eingehens der Geschäftsbeziehung. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast für die postalische Erreichbarkeit zu diesem Zeitpunkt.
04.02.2019
Ab dem 1. Januar 2019 ist beim Abschluss von Neuverträgen ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe bis max. 15 % des umgewandelten Entgelts zu leisten, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Für bereits vor dem 01.01.2019 bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist der Arbeitgeberzuschuss erst ab 01.01.2022 verpflichtend.
30.01.2019
Ab Januar 2019 haben die Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern durch das neue Gesetz einen Anspruch auf befristete Teilzeit. Der Rechtsanspruch sieht vor, dass Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem, höchstens jedoch für fünf Jahre reduzieren können. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren. Unternehmen mit 46 bis 200 Arbeitnehmern müssen allerdings nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren.
23.01.2019
Der Bundesrat hat im Dezember 2018 beschlossen, dass die Zeitgrenzen für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen beibehalten werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahrs auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Damit werden Landwirtschaftliche-, Hotel- und Gastronomiebetriebe entlastet.
14.01.2019
Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichend sein, damit Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden steuerlich abzugsfähig sind. FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 04.01.2019 zum Urteil 1 K 1480/16 vom 04.07.2018. Das Urteil ist rechtskräftig.
07.01.2019
Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern die Beiträge tatsächlich gezahlt und erstattet haben, wie der BFH in seinem Urteil vom 13.03.2018, Az.: X R 25/15, betont.
02.01.2019
Der Nachweis der steuerlichen Registrierung kann über die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) i.S. des § 22f Abs.1 S.2 UStG geführt werden. (BMF 17.12.2018 – III C 5 – S 7420/14/10005-06, zu finden auf der Homepage des BMF)
27.12.2018
Der Abzug der Bewirtungsaufwendungen ist nur zugelassen wenn der Gastwirt oder sein Angestellter den Namen und die Adresse des Bewirtenden vermerkt. Des Weiteren muss der Bewirtungsbeleg folgende Pflichtangaben enthalten:
Ort, Tag, Teilnehmer ( Gäste und die Bewirtende Person)
Anlass der Bewirtung; Höhe der Aufwendungen; Steuernummer der Gaststätte
20.12.2018
Auch 2018 wahren die Finanzämter wieder den Weihnachtsfrieden. So wies das FinMin NRW darauf hin, dass in NRW vom 17. Bis 31.12. auf Vollstreckungsmaßnahmen und Einleitungen von Betriebsprüfungen verzichtet wird.
11.12.2018
Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geleistet werden, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet. Die Steuerbefreiung gilt ab Januar 2019. Am 23.11.2018 wurde die entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes im Bundesrat gebilligt.
03.12.2018
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind als Arbeitsentgelt zu bewerten. Dies gilt auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2019 sind festgesetzt worden und betragen:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 € (bisher 3,23 €),
- für ein Frühstück 1,77 € (bisher 1,73 €).
10. SvEVÄndV. v. 06.11.2018
26.11.2018
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. BFH Pressemitteilung.
19.11.2018
Nach der Entscheidung des BGH vom 14.11.2018, Az.: VIII ZR 109/18, kann es sich bei den im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen zum lebenslangen Wohnrecht der Mieter um einen echten Vertrag zugunsten Dritter handeln. Hieraus kann der Mieter der betreffenden Wohnung eigene Rechte gegenüber dem Käufer als neuem Vermieter geltend machen.
15.11.2018
Bundesregierung plant eine Sonderabschreibung (5% pro Jahr befristet bis 2021 neben der linearen Abschreibung) für den Bau neuer Mietwohnungen einzuführen. Die öffentliche Anhörung findet am 19.11.2018 statt. (Kurzmeldung hib - heute im Bundestag Nr. 849)
05.11.2018
Das Bundeskabinett hat einer Erhöhung des Mindestlohns in zwei Schritten zugestimmt. Ab 2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 EUR und ab 2020 9,35 EUR. Die Verkündung soll noch in diesem Jahr erfolgen, sodass der neue Mindestlohn ab 01.01.2019 gilt.
30.10.2018
Künftig unterscheidet das Umsatzsteuergesetz nur noch in Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine für Gegenstände oder Dienstleistungen (§ 3 Abs. 14 u. 15 UStG). Hierbei fällt das Instrument, welches dem Erwerber zu einem Preisnachlass berechtigt weg (§ 3 Abs. 13 UStG). Bei Einzweckgutscheinen fällt die USt sofort an, bei Mehrzweckgutscheinen erst, wenn feststeht, welche Leistung und damit welcher USt-Satz beansprucht wird.
25.10.2018
Die Beitragszahlung durch die Bezieher von Versorgungsbezügen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung ist mit der Verfassung vereinbar (BVerfG 9.7.2018).
17.10.2018
Zur Frage, der Kostenaufteilung von Betriebsfeiern hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 26.07.2018 (3 K 870/17) entgegen der Meinung der Finanzverwaltung entschieden : Wenn Mitarbeiter kurzfristig absagen, sind die Aufwendungen nicht auf die tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer umzulegen, da die Feiernden von den vergeblich aufgewendeten Kosten des Arbeitgebers keinen Vorteil hätten. Die Finanzverwaltung hat gegen diese Entscheidung Revision beim BFH eingelegt.
08.10.2018
Ist die private Nutzung eines betrieblichen (Import-)Fahrzeugs nach der 1 % Regelung zu bewerten, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen. Dieses gilt, wenn für das Fahrzeug weder ein inländischer Bruttolistenpreis vorhanden ist noch das Fahrzeug mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug vergleichbar ist.
01.10.2018
Überträgt ein Vater an seinen Sohn am selben Tag Anteile an drei Kapitalgesellschaften, die weder rechtlich noch wirtschaftlich miteinander verflochten sind, liegt kein einheitlicher Schenkungswille vor mit der Folge, dass jede Schenkung hinsichtlich des Verschonungsabschlags für sich zu beurteilen ist. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.
24.09.2018
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 18.09.2018 (Az.: 9 AZR 162/18), dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den gesetzlich garantierten Mindestlohn erfasst, gegen das Transparenzgebot verstößt und damit unwirksam ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.
17.09.2018
Die Prämienzahlung der gesetzlichen Krankenkasse nach § 53 Abs.1 SGB V ist eine Beitragsrückerstattung, die die Vorsorgeaufwendungen des Steuerpflichtigen mindert, da er wirtschaftlich entlastet wird. (BFH 6.6.2018 – X R 41/17)
Anders zu beurteilen sind Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens. (BFH 1.6.2016 – X R 17/15)
11.09.2018
Derzeit steht zur Diskussion ob der Zeitraum der „Kurzen Zeit“ gem. § 11 EStG für Einnahmen und Ausgaben ausreichend ist. Einnahmen und Ausgaben innerhalb des kurzen Zeitraums gehören demnach in das Wirtschaftsjahr, auf das sie sich wirtschaftlich beziehen. Bisher ist für die „Kurze Zeit“ ein 10-Tageszeitraum maßgebend, also vom 22.12.xxxx bis zum 10.01.xxxx. Laut BFH-AZ VIII R 23/17 wird nun diskutiert ob dieser 10-Tageszeitraum auf einen 12-Tageszeitraum erweitert wird.
03.09.2018
Der BGH hat am 12.7.2018 zum digitalen Nachlass entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto des Erblassers bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben. BGH, Urteil v. 12.7.2018 - III ZR 183/17
28.08.2018
Der BFH hat mit dem Urteil v. 06.06.2018 die Berechnung der 44 € Freigrenze bei Sachbezügen an Arbeitnehmer definiert. Liefert der Arbeitgeber die Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 € einzubeziehen. Entsprechendes gilt, wenn die Ware im Versand- oder Onlinehandel gefunden wird. Ist der Versand als eigenständige Leistung ausgewiesen und nicht bereits im Endpreis enthalten, muss er bei der Berechnung der Freigrenze von 44 € zum Warenwert hinzugerechnet werden.
20.08.2018
Erzielt ein Sporttrainer Einnahmen unterhalb von 2.100 EUR (steuerfrei lt. Freibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG), kann er die damit in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Dennoch ist in einem solchen Fall die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht in Bezug auf „Liebhaberei“ ist notwendig, wenn die Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen, und ein steuerlich relevanter Verlust geltend gemacht wird.
13.08.2018
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss für den Vorsteuerabzug eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist. Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Erwirbt z.B. ein Autohändler, Kraftfahrzeuge von einem Einzelunternehmer, der "im Onlinehandel" tätig ist, ohne dabei ein "Autohaus" zu betreiben, kann er als Anschrift einen Ort angeben, an dem er postalisch erreichbar ist. Auch die Angabe einer Domiziladresse ist ausreichend.
06.08.2018
Die Bundesregierung hat am 1.8.2018 den Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("Jahressteuergesetz 2018") beschlossen. Im Regierungsentwurf, der als Referentenentwurf noch offiziell als "Jahressteuergesetz 2018" bezeichnet wurde, ist vor allem die Absenkung des Prozentsatzes von 1 auf 0,5 % bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge ergänzt worden. Der Entwurf enthält in 16 Artikeln Änderungen in verschiedenen Steuerrechtsgebieten. Wir informieren Sie gerne!
30.07.2018
Der BFH hat am 29.05.2018 in seinem Urteil, Az.: IX R 33/16, entschieden, dass nach Inanspruchnahme der degressiven Gebäude-Afa ein Wechsel zur Afa nach der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht möglich ist. Die bewusste Entscheidung des Steuerpflichtigen für die Wahl der degressiven Afa sei für die Dauer der Abschreibung vielmehr bindend.
24.07.2018
Trotz Abschluss eines dualen Studienganges (Bachelorstudium) und anschließender Vollzeitanstellung, kann die Berufsausbildung noch nicht beendet sein, wenn das anschließende Masterstudium einen integrativen Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsganges darstellt. (FG Baden-Württemberg 16.1.2018 – Revision anhängig)
16.07.2018
Wird eine Wohnung zu einer Miete von größer oder gleich 66% der ortsüblichen Marktmiete (o.Mm.) überlassen, kann der Vermieter den vollen Werbungskostenabzug in seiner ESt-E geltend machen. Das FA ermittelt die o.Mm. aus der ortsüblichen Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten. Wird unter nahen angehörigen Vermietet, so muss das Mietverhältnis fremdüblich sein. Das heißt es muss ein zivilrechtlicher Mietvertrag geschlossen worden sein und auch tatsächlich durchgeführt werden.
10.07.2018
Für die Überlassung von möblierten oder teilmöblierten Wohnungen ist grundsätzlich ein Möblierungszuschlag anzusetzen, da derartige Überlassungen regelmäßig mit einem gesteigerten Nutzungswert verbunden ist, der sich häufig auch in einer höheren ortsüblichen Miete niederschlagen. Ein solcher Möblierungszuschlag ist zu berücksichtigen, wenn er sich aus einem örtlichen Mietspiegel oder aus am Markt realisierbaren Zuschlägen ermitteln lässt. Der BFH hat diese Entscheidung am 04.07.2018 veröffentlicht.
25.06.2018
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass an Gesellschafter einer GbR gezahlte Existenzgründerzuschüsse des EXIST-Programms keine Sonderbetriebseinnahmen darstellen.
18.06.2018
Mit Urteil vom 20.03.18 (Az.: 8 K 1160/15) hat das FG Köln entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf selbstgenutzten Wohneigentums nach Ablauf der 10 jährigen Spekulationsfist auch dann in vollem Umfang steuerfrei ist, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Gegen das Urteil wurde allerdings durch das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt.
12.06.2018
Der BFH hält - für Verzinsungszeiträume ab 2015 - 6 % Zinsen auf Nachzahlungen für unangemessen (BFH IX B 21/18 vom 25.4.2018). Eine Klärung seitens des BVerfG wird für 2018 erwartet.
04.06.2018
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel geleistet worden sind, gehören wirtschaftlich in das Jahr, für das sie geleistet worden sind. Als „kurze Zeit“ galt bisher ein Zeitraum von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel. Mit neuer Rechtsprechung ist ein Zeitraum von mindestens 12 Tagen anzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Umsatzsteuerzahlungen, die mit Fälligkeit 10.01. oft auf ein Wochenende fallen.(FG München, Gerichtsbescheid v. 07.03.2018 – 13K 1029/16 – Revision anhängig BFH VIII R 10/18)
28.05.2018
Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hat, begründet keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Az.3 AZR 586/16 bestätigt. Eine abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung soll den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise absichern und kann nicht wegen einer finanziellen Notlage gekündigt werden.
22.05.2018
Der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung im privaten Bereich führt –nach Einführung der Abgeltungsteuer- zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust. (BFH v. 24.10.2017, VIII R 13/15) Die Einführung der Abgeltungsteuer führte zur steuerlichen Erfassung aller Wertveränderungen im Rahmen der Kapitaleinkünfte, unabhängig davon, ob es sich um Erträge oder die Veräußerung der Kapitalanlage handelt. Da das Urteil nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, wird die Durchsetzung dieser Rechtsprechungsänderung des BFH über das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren führen müssen.
14.05.2018
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt Erstattungszinsen zu Gunsten eines Bauträgers festsetzen muss, wenn zu Unrecht Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen des Bauträgers erhoben wurde.
02.05.2018
In einem Urteil vom 26.10.2017 (Az.: 1 K 2431/17) stellte das FG Baden-Württemberg fest, dass der Inhaber eines ebay-Kontos für anfallende Steuern aufkommen muss, auch wenn eine andere Person über das Konto Waren verkauft. In dem vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar gemeinsam über das Konto des Ehemanns etwa 1.000 Verkäufe abgewickelt und sich gegen Umsatzsteuerbescheide gewehrt, da die verkauften Waren zum Teil der Frau, zum Teil dem Mann und zum Teil beiden gemeinsam gehörten. Das FG wies die Klage mit der Argumentation zurück, dass es kein Gemeinschaftskonto gebe und die Umsätze derjenigen Person zuzurechnen sind, die sich bei der Eröffnung des ebay-Kontos einen Nutzernamen hat zuweisen lassen.
25.04.2018
Verwendet ein Unternehmer, der seinen Gewinn durch eine Überschussrechnung ermittelt, keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, kann das Finanzamt nicht deswegen den Gewinn um einen Unsicherheitszuschlag erhöhen. In einem vom FG Köln entschiedenen Fall waren Rechnungen elektronisch erstellt worden, bei denen die Rechnungsnummer aus einer Kombination von verschiedenen Daten (Veranstaltungsnummer und Geburtsdatum) durch das Fakturierungsprogramm gebildet wurden. Die Rechnungsnummern waren zwar einmalig, aber nicht numerisch aufeinander folgend vergeben worden. Nach Auffassung des FG Köln gibt es keine gesetzliche Pflicht, Rechnungsnummern nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System zu vergeben. FG Köln, Urt. v. 07.12.2017, 15 K 1122/16, die Revision ist zugelassen, LSK 2017, S. 138724
23.04.2018
Der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen PKW kann durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden (FG Münster, Urteil v. 21.03.2018, Revision nicht zugelassen).
18.04.2018
Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seiner Entscheidung vom 10.04.2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die bisherigen Berechnungswerte stammen aus den Jahren 1964(West) und 1935 (Ost). Für die Berechnung muss bis Ende 2019 eine neue Regelung gefunden werden. Es wird nicht nur die Grundbesitzer betreffen, sondern auch unmittelbare Folgen für die Mieter haben, da die Grundsteuer auf die Nebenkosten abgewälzt wird.
12.04.2018
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, welche Kosten als Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35a EStG berücksichtig werden können. Nun wird in einem aktuellen Revisionsverfahren (BFH, AZ VI R 53/17) die Frage geklärt, ob die Kosten für das Anbringen des Außenputzes und die Neuerrichtung von Außenanlagen an einem Neubau als Handwerkerleistungen abzugsfähig sind. Die Vorinstanz FG Berlin-Brandenburg hat die Fragen in seiner Entscheidung vom 7.11.2017, 6 K 6199/17 negativ beantwortet.
04.04.2018
Das FG Köln hat am 27.09.17 (Az.: 3 K 254/16) entschieden, dass die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs zur Verfügung gestellt wird. Nachdem das FA zunächst das Beschäftigungsverhältnis nicht anerkannte, urteilte das FG, dass im vorliegenden Fall Inhalt und Durchführung des Vertrages dem entspreche, was auch fremde Dritte vereinbaren würden.
26.03.2018
Entgelte für ein Studium an einer privaten (Fach-)Hochschule können bei den Eltern der Studierenden nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das entschied der BFH im Fall eines Ehepaars, dessen Tochter ein Bachelor-Studium an einer staatlich anerkannten privaten Fachhochschule absolvierte. Das Ehepaar hatte in der Steuererklärung das von ihm getragene Studienentgelt als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG geltend gemacht.(BFH-Urteil vom 10.10.2017, Az. X R 32/15).
21.03.2018
Gem. einem aktuellen Urteil vom FG Baden–Württemberg vom 17.01.2018 (12K2324/17) hat ein Bauträger Anspruch auf die Erstattung der zu Unrecht nach § 13b UStG abgeführten Umsatzsteuer und der Zinsen nach § 233a AO
19.03.2018
Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Arbeitslohn in der Erklärung ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen zu niedrig erfasst, kann das Amt den Fehler nicht im Nachhinein berichtigen. BFH Pressemitteilung vom 14.03.2018
13.03.2018
Im Koalitionsvertrag vom 07.02.2018 wurde die Absicht des schrittweise Abbaus des Solidaritätszuschlages ab 2021 niedergelegt. Eine Freigrenze mit Gleitzone soll dafür sorgen, dass diese Abgabe die große Mehrheit der Steuerzahler nicht mehr trifft. Daneben wollen sowohl die FDP als auch die AfD noch in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf bzw. Antrag in den Bundestag einbringen.
07.03.2018
Anspruch auf Kindergeld aufgrund einer Ausbildung endet nicht mit Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern bleibt bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit bestehen. Entscheidung des BFH mit Urteil vom 14.09.2017. Der BFH hat mit dem Urteil seine Rechtsprechung zur Dauer der Berufsausbildung präzisiert.
05.03.2018
Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 9. November 2017 III R 10/16 entschieden hat. Der BFH hält den hierfür vorgesehenen Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß. Die Entscheidung des BFH ist zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ergangen. Urteil vom 9.11.2017 III R 10/16
26.02.2018
Wird ein häusliches Arbeitszimmer nur geringfügig betrieblich (hier gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage) und vereinzelt privat genutzt, sind die Kosten nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Das FG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil v. 25.01.2018 (6 K 2234/17, nicht rechtskräftig) keine allgemeingültige, sondern eine am Umfang der betrieblichen/beruflichen Nutzung orientierte Wesentlichkeitsgrenze gesehen, bei der bei einer nur geringfügigen betrieblichen Nutzung dementsprechend schon eine vereinzelte Privatnutzung schädlich sei.
19.02.2018
Die Familienförderung wurde zum 1. Januar 2018 erneut verbessert. Der steuerliche Grundfreibetrag (9.000,- €), der Kinderfreibetrag (4.788,- €) und das Kindergeld sind gestiegen. Die Verbesserungen wurden bereits beim Lohnsteuerabzug für Januar 2018 berücksichtigt. Zum Abbau der sogenannten „Kalten Progression“ wurden die Tarifeckwerte im Jahr 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 Prozent) verschoben. Somit werden die Steuerzahler geringfügig entlastet.
14.02.2018
Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Bitcoins führen zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, sofern Erwerb und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattfanden. Dies gilt auch bei der Hingabe von Bitcoins als Zahlungsmittel, vorausgesetzt, dass die Bitcoins vorher Erworben und nicht selbst generiert wurden.
05.02.2018
In mehreren Urteilen hat der BFH am 13.09.2017 festgestellt, dass die Zahlung eines überhöhten Entgelts (z.B. Miete oder Kaufpreis) an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des Gesellschafters zu werten ist. Eine Zuwendung des Gesellschafters und nicht der GmbH selbst soll aufgrund der Mitwirkung des Gesellschafters anzunehmen sein. Einen maßgeblichen Anteil an der Zahlung eines überhöhten Entgelts soll der Gesellschafter dann haben, wenn er den Vertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer abschließt, als Gesellschafter mit unterzeichnet oder dem Geschäftsführer eine Anweisung zum Vertragsabschluss erteilt.
29.01.2018
Ein trockenes Brötchen und ein Heißgetränk sind kein Sachbezug in Form eines Frühstücks im Sinne von § 2 Abs. 1 Sozialversicherungsordnung. Zu den Mindeststandards eines Frühstücks gehöre nach dem allgemeinen Sprachgebrauch neben Brötchen und Getränken auch ein entsprechender Brotaufstrich. Mit dieser Einschätzung ist die Finanzverwaltung nicht einverstanden und deshalb ist gegen das Urteil des FG Münster vom 31.05.2017, 11 K 4108/14, EFG 2017, S. 1673 unter dem Aktenzeichen VI R 36/17 beim BFH ein Revisionsverfahren anhängig.
22.01.2018
Haben die vom Unternehmer geschriebenen Rechnungen keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das FA zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines "Un"-Sicherheitszuschlags (FG Köln, Urteil v. 07.12.2017 - 15 K 1122/16; Revision zugelassen).
17.01.2018
Geringwertige selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Die bisherige Grenze von 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht. Da es sich um einen Nettobetrag handelt, ist im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung die Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Somit können ab 2018 Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 952,00 EUR sofort als Werbungskosten abgezogen werden.
02.01.2018
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH, Urteil v. 24.10.2017 - VIII R 13/15; veröffentlicht am 20.12.2017). Der steuerbare Verlust liegt vor, wenn endgültig feststeht, dass keine Zahlungen mehr erfolgen werden (Ende des Insolvenzverfahren oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse).
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Man verbringt schon sehr viel Zeit auf der Arbeit und es ist sehr wichtig, in einer entspannter Umgebung zu arbeiten, da die Arbeitsaufgaben unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen hohe Konzentration erfordern.
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Wir schaffen den Rahmen, in dem jeder Mitarbeiter seine Freiräume hat. In diesem Zusammenhang sehen wir jeden Mitarbeiter als Persönlichkeit und wichtigen Partner, um gemeinsam Kundenzufriedenheit zu erzeugen. Gegenseitiger Respekt, Wertschätzung und Verlässlichkeit als auch Anerkennung von Leistung wird tagtäglich gelebt.
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Stärken einbringen kann. Klasse finde ich, dass jeder Mitarbeiter gleichwertig geschätzt und unterstützt wird; das menschliche Miteinander kommt bei uns nicht zu kurz.
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Wir unterstützen unsere Mitarbeiter, sei es bei beruflichen Fortbildungen oder auch - falls gewünscht - im privaten Bereich. Wir wünschen uns eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir schätzen den Gedankenaustausch innerhalb des Teams, verstehen uns als Familie, in der immer ein offenes Ohr für jeden da ist und wir lachen gern!
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Ich arbeite gerne in der Kanzlei Loose und Partner, da mir der Freiraum gegeben wird, meine Fähigkeiten in Bereichen umzusetzen, die mir Spass machen und in denen meine Stärken liegen, wie zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung.
- Alexander Pittelkow, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellter, Bürovorsteher
Die Theorie aus der Schule kann ich hier im Kanzleialltag auch praktisch umsetzen. Die freundliche Atmosphäre und meine hilfsbereiten Kollegen ermöglichen es mir, mein Ziel, einen erfolgreichen Abschluss zur Steuerfachangestellten, zu erreichen. Flexible Arbeitszeiten erlauben es mir, Familie und Beruf in Einklang zu bringen.
- Aliya Bergmann, Auszubildende zur Steuerfachangestellten
Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, das wir gemeinsam „beackern“, denn Teamgeist wird bei uns groß geschrieben. Keiner wird mit einer Aufgabe allein gelassen, unser gesamtes Team unterstützt sich gegenseitig. So ist es möglich, trotz der üblichen Stressphasen Freude an der Arbeit zu haben. Diese Freude ist wichtig, um die Lebenszeit im Büro nicht nur als schnöden Arbeitsalltag zu empfinden.
- Dipl.-Kfm. Petra Kehrer-Menzerath, Steuerberaterin, Mediatorin
Die Kollegen und das Miteinander sind sehr angenehm. Der Informationsaustausch funktioniert gut, auf Weiterbildung wird Wert gelegt und es wird viel professionelle Unterstützung geleistet, wenn man einmal nicht weiter weiß.
- Zhaleh Jamshad, Steuerfachangestellte
Ich arbeite gern in unserer Kanzlei, weil mir die abwechslungsreichen Aufgaben und die selbständige Arbeitsweise viel Freude bereiten, die Arbeit spannend und anspruchsvoll ist und ein enger Kontakt zu den Mandanten gepflegt wird. Das Arbeiten mit der neusten Technologie und der stetigen Weiterbildung erleichtert die Bearbeitung der oftmals komplexen Steuertatbestände im alltäglichen Aufgabengebiet.
- Nils Jaeckel, Steuerfachwirt